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   VG München, 11.10.2005 - M 5 K 05.2723   

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VG München, 11.10.2005 - M 5 K 05.2723 (https://dejure.org/2005,68682)
VG München, Entscheidung vom 11.10.2005 - M 5 K 05.2723 (https://dejure.org/2005,68682)
VG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - M 5 K 05.2723 (https://dejure.org/2005,68682)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 07.09.2010 - M 5 K 08.3707

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; gesundheitliche Eignung;

    Der Begriff der Eignung beinhaltet insbesondere die körperlichen und gesundheitlichen Verhältnisse des Bewerbers, also dessen gesundheitliche Eignung (Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG RdNr. 33; VG München v. 11.10.2005, M 5 K 05.2723).

    Zweck der Einstellungsuntersuchung ist nicht nur die Feststellung des aktuellen gesundheitlichen Zustands, sondern auch eine Prognose über die gesundheitliche Eignung für die spätere Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (Zängl, a.a.O., RdNr. 42 f.; VG München v. 11.10.2005, a.a.O.).

    Diese besitzt nur, bei wem aufgrund seiner körperlichen und psychischen Veranlagung die Möglichkeit häufiger Erkrankungen oder der Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (Zängl, a.a.O., m. Nachw. d. st. Rspr.; OVG NRW v. 9.6.2010, 6 A 209/10 m.w.N.; VG München v. 11.10.2005, a.a.O.; v. 22.11.2005, M 5 K 05.982).

    Der dem Dienstherrn hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Beamten als Akt wertender Erkenntnis zuzubilligende Beurteilungsspielraum ist nur eingeschränkt gerichtlich daraufhin zu überprüfen, ob der Begriff der mangelnden gesundheitlichen Eignung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (OVG NRW v. 9.6.2010, a.a.O.; VG München v. 11.10.2005, a.a.O. und v. 22.11.2005, a.a.O.; Zängl, a.a.O., RdNr. 23 m. zahlr. Nw.).

  • VG Ansbach, 28.08.2013 - AN 1 E 13.01075

    Einstellung als Steuersekretäranwärter; fehlende persönlich charakterliche

    Diese Prognose könne laut eindeutiger Aussage der zuständigen Ärzte derzeit nicht getroffen werden (vgl. VG München, U. v. 11.10.2005, M 5 K 05.2723; Weiss / Niedermaier / Summer / Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG, RN 42 f.).
  • VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins;

    Zweck der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung sei nicht nur die Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes, sondern auch eine Prognose über die gesundheitliche Eignung für die spätere, in der Zukunft liegende Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (vgl. VG München, Urteil vom 11.10.2005 - M 5 K 05.2723; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG, Rn. 42 f.).
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